#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:
- Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
- Das Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
- Das Anbringen von Wahlplakaten (auch kurz vor der Wahl)
- Werbefahrzeuge von Autohäusern (Aktionen von Autoherstellern)
- jegliche Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.