Sondernutzung für sonstige Nutzungszwecke beantragen

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Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:

  • Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
  • Das Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
  • Das Anbringen von Wahlplakaten (auch kurz vor der Wahl)
  • Werbefahrzeuge von Autohäusern (Aktionen von Autoherstellern)
  • jegliche Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus

Bitte prüfen Sie vorher, ob eine Anzeige der Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten der Fall.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € erhoben.

Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.

Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.

Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.

Ca. 1 Woche

Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:

  • Tag und des Zeitraum der Sondernutzung
  • Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit
  • Ort und der Größe der genutzten Fläche.

Beim Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler/innen anzugeben.

Beim Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.

Bitte nutzen Sie die Anmeldung über die BundID auch als Vertreter einer juristischen Person. Bei der Registrierung können die dienstlichen Kontaktdaten angegeben werden.