Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder?
Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.
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Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder?
Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.
Eine vom Amt für Verkehr ausgestellte Sperrgenehmigung.
Das Entgelt beträgt:
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr nach Rechnungserhalt.
Bitte stellen Sie den Antrag auf das Ausleihen der Verkehrszeichen mindestens eine Woche vor dem Ausleihtermin.
Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vor Gültigkeit des Halteverbots aufgestellt werden.
Bei Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder bei Verlust werden die Verkehrszeichen in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt.
Da nur ein gewisses Kontingent an Verkehrszeichen zur Verfügung steht, ist es von Vorteil diese frühzeitig zu reservieren. So können Sie sichergehen, dass die Verkehrszeichen auch zum gewünschten Termin bereitstehen. Eine Rückmeldung auf den Onlineantrag erfolgt nur, wenn Schilder nicht verfügbar sind. Ansonsten können Sie die Schilder wie beantragt abholen. Eine Aufstellung durch den UWB erfolgt nicht.
Alternative Ausleihmöglichkeiten bieten private Anbieter.
Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder?
Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.
Eine vom Amt für Verkehr ausgestellte Sperrgenehmigung.
Da nur ein gewisses Kontingent an Verkehrszeichen zur Verfügung steht, ist es von Vorteil diese frühzeitig zu reservieren. So können Sie sichergehen, dass die Verkehrszeichen auch zum gewünschten Termin bereitstehen. Eine Rückmeldung auf den Onlineantrag erfolgt nur, wenn Schilder nicht verfügbar sind. Ansonsten können Sie die Schilder wie beantragt abholen. Eine Aufstellung durch den UWB erfolgt nicht.
Alternative Ausleihmöglichkeiten bieten private Anbieter.
Bitte stellen Sie den Antrag auf das Ausleihen der Verkehrszeichen mindestens eine Woche vor dem Ausleihtermin.
Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vor Gültigkeit des Halteverbots aufgestellt werden.
Bei Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder bei Verlust werden die Verkehrszeichen in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt.
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