Wartungsarbeiten am Formularserver

Am Donnerstag, 17.09.2026 werden von 06:00 Uhr bis voraussichtlich 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. In diesem Zeitraum stehen viele Online-Dienste im Serviceportal vorübergehend nicht zur Verfügung.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Verkehrszeichen ausleihen

Verkehrszeichen ausleihen

Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder?

Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.

Eine vom Amt für Verkehr ausgestellte Sperrgenehmigung.

Das Entgelt beträgt:

  • Für bis zu 4 Verkehrszeichen für max. 14 Wochentage pauschal:
    • 33,00 € Bereitstellungsentgelt
    • 1,00 € Nutzungsentgelt je Verkehrszeichen
    • 1,00 € Nutzungsentgelt je Verkehrszeichen ab dem 15. Wochentag pro Tag
       
  • Ab 5 Verkehrszeichen für vereinbarten Ausleihzeitraum nach Aufwand:
    • 33,00 € Bereitstellungsentgelt für 14 Tage
       
  • Bereitstellungsaufwand:
    • 16,50 € Einsatzzeit je angefangene 15 Minuten pro Mitarbeitenden
    • 3,00 € Einsatzzeit je angefangene 15 Minuten pro Fahrzeug
    • 1,00 € Nutzungsentgelt je Verkehrszeichen
    • 1,00 € Nutzungsentgelt je Verkehrszeichen ab dem 15. Wochentag pro Tag
       
  • 1,00 € Entgelt für verspätete Rückgabe (je Verkehrszeichen pro Tag)

 

Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr nach Rechnungserhalt. 

  • Die Ausleihfrist beträgt 2 Wochen bzw. den vereinbarten Ausleihzeitraum.
  • Die Verkehrszeichen sind unmittelbar am nächsten Werktag zurückzugeben.
  • Für eine verspätete Rückgabe werden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt. 

Bitte stellen Sie den Antrag auf das Ausleihen der Verkehrszeichen mindestens eine Woche vor dem Ausleihtermin.

Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vor Gültigkeit des Halteverbots aufgestellt werden.

Bei Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder bei Verlust werden die Verkehrszeichen in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt. 

  • Die Antragstellung erfolgt online.
    Die Leistung kann mit oder ohne BundID beantragt werden. Eine BundID Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.
  • Alternativ wenden Sie sich telefonisch an den Umweltbetrieb. 
  • Die Sperrgenehmigung wird vom Amt für Verkehr ausgestellt.
  • Die Verkehrszeichen können auf dem Bauhof Ost, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld immer Montag – Donnerstag von 07:30 – 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 – 11:30 Uhr abgeholt werden.

Da nur ein gewisses Kontingent an Verkehrszeichen zur Verfügung steht, ist es von Vorteil diese frühzeitig zu reservieren. So können Sie sichergehen, dass die Verkehrszeichen auch zum gewünschten Termin bereitstehen. Eine Rückmeldung auf den Onlineantrag erfolgt nur, wenn Schilder nicht verfügbar sind. Ansonsten können Sie die Schilder wie beantragt abholen. Eine Aufstellung durch den UWB erfolgt nicht.
Alternative Ausleihmöglichkeiten bieten private Anbieter.