#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Jeder Hundehalter in Bielefeld ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.
Als Nachweis für die Anmeldung erhält der Halter eine Hundemarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Die Hundemarke ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.