Hund steuerpflichtig anmelden

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Jeder Hundehalter in Bielefeld ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.

Als Nachweis für diese Anmeldung erhält der Hundehalter ab 2024 mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung mit QR-Code übersandt, die auf dem Smartphone in der Bürgerservice-App gespeichert werden kann (Digitale Hundemarke). Dadurch kann nachgewiesen werden, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Dieser Nachweis ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist. Alternativ kann die übersandte Bescheinigung auch in Papierform mitgeführt werden.

In gewissen Abständen wird eine Hundebestandsaufnahme durch das Amt für Finanzen durchgeführt, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann direkt online vorgenommen werden.

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.

Die Hundehalterin/Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Bei formloser schriftlicher Anmeldung oder persönlicher Vorsprache:

  • Name und Anschrift des neuen Halters
  • Name und Anschrift des bisherigen Halters / Züchters / Tierheims
  • Abgabevertrag mit dem bisherigen Halter / Züchter / Tierheim
  • Datum des Eigentümerwechsels
  • Gesamtanzahl der Hunde im Haushalt
  • gewünschtes Zahlungsintervall für die Hundesteuer (jährlich / quartalsweise)
  • eventuell Unterlagen bei Antrag auf Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung


Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:

  • schriftliche Vollmacht vom zukünftigen Hundehalter
  • Ausweis des Bevollmächtigten

Die Anmeldung als solche ist gebührenfrei.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld ist folgende Hundesteuer pro Jahr zu zahlen:

  • 144,00 € bei Haltung eines Hundes
  • 156,00 € je Hund bei Haltung von 2 Hunden
  • 168,00 € je Hund bei Haltung von 3 und mehr Hunden

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.

Die Hundesteuer ist jährlich in einer Summe oder anteilig quartalsweise zu zahlen.

Die Gültigkeitsdauer des Nachweises kann jeweils der übersandten Bescheinigung zur Erstellung der digitalen Hundemarke entnommen werden.

Nach der Anmeldung zur Hundesteuer wird ein Steuerbescheid erlassen. Damit wird immer auch der erforderliche Nachweis zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

  • Die Anmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich.
  • Die Anmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich.
  • Für die Anmeldung in der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich.
     
  • Über die Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse bzw. einen gefährlich eingestuften Hund mit anzumelden.

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