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Jeder Hundehalter in Bielefeld ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.
Als Nachweis für diese Anmeldung erhält der Hundehalter ab 2024 mit dem Steuerbescheid eine Bescheinigung mit QR-Code übersandt, die auf dem Smartphone in der Bürgerservice-App gespeichert werden kann (Digitale Hundemarke). Dadurch kann nachgewiesen werden, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Dieser Nachweis ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist. Alternativ kann die übersandte Bescheinigung auch in Papierform mitgeführt werden.
In gewissen Abständen wird eine Hundebestandsaufnahme durch das Amt für Finanzen durchgeführt, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann direkt online vorgenommen werden.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.