Beschreibung
Für Einladungen, die in Zusammenhang mit dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien stehen, beachten Sie bitte zusätzlich folgende Hinweise des Auswärtigen Amtes: Hinweise
Wenn eine Privatperson oder Firma einen ausländischen Gast aus einem visumpflichtigen Land für maximal 3 Monate nach Deutschland einladen möchte (z. B. als Besuch oder Tourist), muss die einladende Person (Gastgeberin oder Gastgeber) eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben.
Eine Verpflichtungserklärung (VE) ist die Erklärung der einladenden Person, für die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Unterkunft, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit) für den Gast zu übernehmen.
Die eingegangene Verpflichtung ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Auch die Kosten einer eventuell erforderlichen Abschiebung sind von ihr erfasst.
Der Gast benötigt die Verpflichtungserklärung, um das Einreisevisum zu beantragen.