#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn jemand einen ausländischen Gast aus einem visumpflichtigen Land für mehr als 3 Monate nach Deutschland einladen möchte (z.B. für Sprachkurs oder Studienaufenthalt), muss die einladende Person (Gastgeberin oder Gastgeber) eine sogenannte Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben.
Eine Verpflichtungserklärung (VE) ist die Erklärung der einladenden Person, für die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich Unterkunft, Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit) für den Gast zu übernehmen.
Die eingegangene Verpflichtung ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Auch die Kosten einer eventuell erforderlichen Abschiebung sind von ihr erfasst.
Ihr Gast benötigt die Verpflichtungserklärung, um das Einreisevisum zu beantragen.