Beschreibung
Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld stellt für die Entsorgung verschiedener Arten von Abfall die im folgenden genannten Behältnisse zur Verfügung:
Restmülltonne
Größen:
- 60 Liter
- 120 Liter
- 240 Liter
- 660 Liter
- 1.100 Liter
Das Volumen der Tonne ist von der Zahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten Personen abhängig (Mindestvolumen = 7,5 Liter pro gemeldeter Person und Woche).
Die Restmüllabfuhr erfolgt in den Innenstadtbezirken ein- bzw. zweiwöchentlich, ansonsten alle zwei bzw. vier Wochen. Die genauen Termine sind aus dem Abfallkalender, auch online zu erkennen.
Biotonne
Die Biotonne (grüner Deckel) ist keine Pflichttonne. Bei Nachweis einer Eigenkompostierung ist die Abmeldung möglich. Das erforderliche Behältervolumen richtet sich nach der Menge des regelmäßig 14täglich auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfalls. Die Leerung ist grundsätzlich 14täglich (Ausnahme Innenstadt = wöchentl. Leerung). Die vierwöchentliche Leerung ist nicht möglich. Zusätzlich gibt es eine Saisonbiotonne die in der Zeit vom 15. April bis Ende November abgefahren wird.
Papiertonne
Die Papiertonne (blauer Deckel) ist nur für Privathaushalte bei 4- wöchiger Regelabfuhr kostenlos.
Standardgröße: 240 Liter
Sondergrößen: 660 Liter und 1.100 Liter für Mehrfamilienhäuser, größere Wohnanlagen und Gewerbebetriebe
Wertstofftonne
Die Wertstofftonne wurde zum 01.01.2014 flächendeckend für alle Haushalte eingeführt. Sie ersetzt die "Gelben Säcke".
Jeder Haushalt erhält eine oder mehrere Wertstofftonnen, je nach Personenzahl. Das Richtvolumen liegt bei 80 Litern pro Person bei 4-wöchentlicher Leerung. Das Mindestvolumen liegt bei 60 Litern pro Person bei 4-wöchentlicher Leerung.
Wertstoffe, die wegen ihrer Größe nicht in die Wertstofftonne passen, können kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Abfallentsorgungsgebühr
Die Abfallentsorgungsgebühr wird erhoben, wenn auf dem Grundstück ein oder mehrere Abfallbehälter (Mülltonnen) vorhanden sind. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art und Anzahl der Behälter. Diese und weitere Regelungen ergeben sich aus der Gebührensatzung.