Abfallbehälter - An- und Abmeldung sowie Veränderung von Abfallbehältern

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Alle privaten Haushalte der Stadt Bielefeld sind verpflichtet, die vom Umweltbetrieb zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (Restmülltonne, Papiertonne, Wertstofftonne und Biotonne) zu nutzen.

Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Bevollmächtigte eines Objektes in Bielefeld können

  • Abfallbehälter erstmalig bei Erstbezug/Eigentümerwechsel anmelden
  • das Volumen/die Anzahl Ihrer vorhandenen Abfallbehälter verändern
  • zusätzliche Abfallbehälter bestellen
  • sämtliche Abfallbehälter abmelden

Der Behälterbedarf für Privathaushalte lässt sich mit folgenden Mengenangaben abschätzen:

  • Restmüll Mindestbehältervolumen (Pflicht): 7,5 Liter pro Person pro Woche (auf den in Bielefeld üblichen 14-täglichen Abfuhrrhythmus entspricht dies pro Person 15 Liter pro Woche)
  • Bioabfall: 5 Liter pro Person pro Woche
  • Papier: 50 Liter pro Person pro Monat
  • Wertstoffe: 80 Liter pro Person pro Monat

Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Veränderung bestehender Abfallbehälter oder die Abmeldung sämtlicher Abfallbehälter vorab Zugangsdaten vom Umweltbetrieb beantragt werden müssen.

  • Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld (Abfallsatzung)
  • Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld (Gebührensatzung)
  • Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für besondere Dienstleistungen des Umweltbetriebs (Entgeltordnung)

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Bevollmächtige bzw. Bevollmächtigter eines Objektes in Bielefeld.

Die An- und Abmeldung sowie die Veränderung der Abfallbehälter können Sie online oder telefonisch über das BürgerServiceCenter vornehmen.

Hinweis zum Onlineantrag: Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Veränderung bestehender Abfallbehälter oder die Abmeldung sämtlicher Abfallbehälter vorab Zugangsdaten vom Umweltbetrieb beantragt werden müssen.
 

  • Erstmalige Bestellung von Abfallbehältern (bei Neubauten oder bei Eigentümerwechsel) und Bestellung von zusätzlichen Abfallbehältern
    • Die Abfallbehälter werden zum ausgewählten Termin ausgeliefert.
    • Die Gebühren werden nach Antragseingang zum 01. des folgenden Monats fällig.
    • Behälter mit Schwerkraftschloss werden mit 2 Schlüsseln pro Behälter ausgeliefert.
  • Behältervolumen vergrößern / reduzieren
    • Die Abfallbehälter werden zum ausgewählten Termin ausgetauscht.
    • Die Gebühren werden nach Antragseingang zum 01. des folgenden Monats fällig.
    • Bei dem vereinbarten Termin muss der Behälter frei zugänglich und gut sichtbar auf dem Grundstück stehen. Der Behälter kann bis zur Abholung wie gewohnt genutzt werden.