Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen
§ 18 d AufenthG
- Aufnahmevereinbarung oder
- entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Aufnahmevereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
Die Gebühren betragen
- 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
- 93,00 € bei Verlängerung
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 4 Jahre bzw. bis zum Ende der geplanten Forschungstätigkeit erteilt.
Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst per E-Mail ein.
Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.