Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

§ 18 d AufenthG

  • Aufnahmevereinbarung oder
  • entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Aufnahmevereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
     

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 4 Jahre bzw. bis zum Ende der geplanten Forschungstätigkeit erteilt.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst per E-Mail ein.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.