Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Mittwoch, den 14.01.2026, werden Updates am Serviceportal durchgeführt. In der Zeit zwischen 18:15 Uhr bis ca. 23:00 Uhr steht das Serviceportal nicht zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen

Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

§ 18 d AufenthG

  • Aufnahmevereinbarung oder
  • entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Aufnahmevereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
     

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 4 Jahre bzw. bis zum Ende der geplanten Forschungstätigkeit erteilt.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst per E-Mail ein.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.