Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

§ 18 d AufenthG

  • Aufnahmevereinbarung oder
  • entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  • 93,00 € bei Verlängerung

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 4 Jahre bzw. bis zum Ende der geplanten Forschungstätigkeit erteilt.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst per E-Mail ein.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.