Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für Forschende beantragen

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Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

§ 18 d AufenthG

  • Aufnahmevereinbarung oder
  • entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Aufnahmevereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
     

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 4 Jahre bzw. bis zum Ende der geplanten Forschungstätigkeit erteilt.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst per E-Mail ein.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.