Fundsache - etwas gefunden

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Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, sind Sie zur Verwahrung dieser Sache verpflichtet. Darüber hinaus müssen Sie den Fund der zuständigen Behörde (das ist die Gemeinde, auf deren Gebiet Sie die Sache gefunden haben) anzeigen, wenn der Wert der Sache 10,00 € übersteigt. Sie können die Sache auch bei der Behörde abgeben, auf Verlangen der Behörde sind Sie hierzu sogar verpflichtet (§§ 965, 966 und 967 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Sie haben etwas verloren und möchten den Status abfragen? Informationen hierzu finden Sie unter Fundsache - etwas verloren/Status abfragen

  • Sachen, die als Abfall anzusehen sind, sind keine Fundsachen.
  • Dazu gehören auch offensichtlich nicht mehr funktionsfähige Fahrräder.
  • Auch Tiere, hier normalerweise wildlebender Arten, sind keine Fundtiere.

  • Meldet sich binnen 6 Monaten nach der Anzeige bei der Behörde keine Verliererin bzw. kein Verlierer, können Sie das Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB).
     
  • Verzichten Sie als Finderin bzw. Finder auf den Eigentumserwerb und meldet sich keine Verliererin bzw. kein Verlierer, werden die abgegebenen Fundsachen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten durch das Ordnungsamt versteigert.

  • Sie können telefonisch oder schriftlich Ihren Fund bekannt geben.
     
  • Meldet sich eine Verliererin bzw. ein Verlierer können Sie von dieser bzw. diesem Finderlohn beanspruchen. Der gesetzliche Finderlohnanspruch beträgt bei Sachen mit einem Wert bis 500,00 € fünf Prozent, bei wertvolleren Sachen zuzüglich drei Prozent vom Mehrwert (bei einem Wert von von 10,00 € beträgt der gesetzliche Anspruch z. B. 0,50 €, bei einem Wert von 1.000,00 € sind es 40,00 €).
     
  • In Bielefeld können gefundene Sachen beim Fundbüro im Ordnungsamt oder in den Bezirksämtern gemeldet und abgegeben werden.
  • Fundsachen aus Bussen und Straßenbahnen werden beim Fundbüro von moBiel bzw. der BVO abgegeben, gefundene Tiere im Tierheim des Tierschutz-Vereins Bielefeld und Umgebung e. V.