#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, sind Sie zur Verwahrung dieser Sache verpflichtet. Darüber hinaus müssen Sie den Fund der zuständigen Behörde (das ist die Gemeinde, auf deren Gebiet Sie die Sache gefunden haben) anzeigen, wenn der Wert der Sache 10,00 € übersteigt. Sie können die Sache auch bei der Behörde abgeben, auf Verlangen der Behörde sind Sie hierzu sogar verpflichtet (§§ 965, 966 und 967 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Sie haben etwas verloren und möchten den Status abfragen? Informationen hierzu finden Sie unter Fundsache - etwas verloren/Status abfragen