#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn die pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreicht, kann die notwendige Versorgung oftmals nur noch stationär in einem Alten- oder Pflegeheim sichergestellt werden. Reichen zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten das eigene Einkommen, Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beantragt werden.
Bei allen Heimen setzen sich die Kosten eines Pflegeplatzes zusammen aus
- den Pflegekosten,
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
- den Investitionskosten,
- der Ausbildungsumlage sowie
- den Kosten für Zusatzleistungen - soweit diese gewünscht werden -.
Zur Finanzierung der Investitionskosten können Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen als Unterstützung das sogenannte Pflegewohngeld erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Pflegewohngeld beantragen - Serviceportal Stadt Bielefeld.
Sofern die Pflege ambulant im häuslichen Bereich erfolgt, ist Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen zu beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Hilfe zur Pflege beantragen - Serviceportal Stadt Bielefeld.