Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertageseinrichtung

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Kinder ab dem 1. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson.

In einer Kindertageseinrichtung gibt es folgende Betreuungsmöglichkeiten:

  • 25-Stunden-Platz
    • vormittags
    • 5 Stunden pro Tag
    • ohne Mittagessen
       
  • 35-Stunden-Platz (Blockmodell)
    • 7 Stunden pro Tag durchgehend
    • mit Mittagessen
       
  • 35-Stunden-Platz (geteilt)
    • 7 Stunden pro Tag mit einer Mittagsunterbrechung
    • ohne Mittagessen
    • als Ausnahme
       
  • 45-Stunden-Platz
    • 9 Stunden pro Tag durchgehend
    • mit Mittagessen

Die Öffnungszeiten legt der jeweilige Träger selbst fest, ebenso die Größe der Gruppen. Die Altersstruktur ist in allen Kindertageseinrichtungen gemischt. Es gibt auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer.

Sie suchen für Ihr Kind eine Kindertagespflegeperson? Informationen hierzu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege suchen

Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz besteht:

  • für ein Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat bis zum Beginn der Schulpflicht.
  • auf einen Platz zur Betreuung mit 35 Wochenstunden, nicht auf einen Platz zur Ganztagsbetreuung, es sei denn, dass ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird.
  • auf einen Platz in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes, nicht auf den nächstgelegenen Betreuungsplatz! Die Entfernung muss für den jeweiligen Einzelfall zumutbar sein (Kriterien sind z. B. ob ein Auto vorhanden ist oder wo sich die Arbeitsstelle der Eltern befindet).

  • Bei der Anmeldung eines Ganztagsbetreuungsplatzes (45 Stunden) werden Sie gebeten, das Merkblatt zu lesen.
  • Sofern ein Ganztagsbetreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, muss der Vordruck Verbindliche Eltern-Erklärung bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung im Vorfeld ausgefüllt werden

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

Elternbeiträge - für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

  • Eine Anmeldung bei den Kindertageseinrichtungen für das jeweilige Kita-Jahr sollte im September/Oktober des Vorjahres erfolgen. Die Termine können bei der jeweiligen Kita telefonisch erfragt werden.
  • In Einzelfällen (bei sofortigem Bedarf) ist auch eine Aufnahme im laufenden Jahr möglich, z. B. bei Zuzug nach Bielefeld oder plötzlicher Arbeitsaufnahme.

 

  • Alle Kindertageseinrichtungen in Bielefeld sind aktuell im Little Bird-Portal zu finden.
  • Es werden bei diesem Verfahren höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Die im Elternportal erfassten Daten werden automatisch verschlüsselt. Zudem erlauben die  Eltern mit ihrer Anmeldung ausschließlich die Weitergabe der Daten an die ausgewählten Einrichtungen sowie an das Jugendamt der Stadt Bielefeld.

Für die Suche eines Betreuungsplatzes gibt es das Suchportal Little Bird in Bielefeld.

  • Registrierung und Anmeldung in Little Bird (Portalanleitung: in 5 Schritten zum Kitaplatz)
  • Platzanfrage stellen (bei bis zu 5 Einrichtungen)
    Eine Platzanfrage ist ab Geburt des Kindes, frühestens 15 Monate, möglichst spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu jedem Termin möglich.
  • Die Wunschkita durch die Vergabe der Prioritäten 1 und 2 kennzeichnen
  • Kontaktaufnahme bzw. Aufnahmegespräch durch die Eltern direkt in der Kita
     
  • nachträgliche Änderungen (z. B. Adresswechsel nach Umzug, veränderte Anfragenpriorisierung) können nach Zustimmung zum "Datenimport" (unter dem Punkt "Persönliche Daten") bequem über das Portal selbst vorgenommen werden.
     
  • Eltern, die das Online-Portal nicht nutzen möchten, können sich weiterhin in den Kindertageseinrichtungen oder persönlich im Familienbüro der Stadt Bielefeld oder telefonisch beim BürgerServiceCenter melden.
     
  • Der reguläre Beginn des Kitajahres ist der 1. August eines jeden Jahres.
  • Eine Aufnahme im laufenden Kindergartenjahr (1. August eines Jahres bis 31. Juli des Folgejahres) ist abhängig von den jeweiligen Kapazitäten der Einrichtung.
     
  • Bis Mitte Dezember werden Reservierungen (Platzangebote) an die Eltern verschickt, die ihr Kind mit erster oder zweiter Priorität bei der Kita angemeldet haben.
  • Bis Mitte Januar des Folgejahres haben die Eltern Zeit, die Reservierung anzunehmen.
  • Für die verbliebenen Kita-Plätze werden dann bis Mitte Februar - ebenfalls unter Beachtung der Platzkapazitäten und der Aufnahmekriterien der Kita - die Reservierungsbestätigungen versandt.