Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertageseinrichtung

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Kinder ab dem 1. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson.

In einer Kindertageseinrichtung gibt es folgende Betreuungsmöglichkeiten:

  • 25-Stunden-Platz
    • 25 Stunden in der Woche (Mo.-Fr.)
    • vormittags
    • ohne Mittagessen
       
  • 35-Stunden-Platz (Blockmodell)
    • 35 Stunden in der Woche (Mo.-Fr.)
    • Aufteilung der Stunden pro Wochentag variiert je nach Öffnungszeiten der jeweiligen KiTa/ Bedarf
    • mit Mittagessen
       
  • 45-Stunden-Platz
    • 45 Stunden in der Woche (Mo.-Fr.)
    • Aufteilung der Stunden pro Wochentag variiert je nach Öffnungszeiten der jeweiligen KiTa/ Bedarf
    • mit Mittagessen

Die Öffnungszeiten legt der jeweilige Träger selbst fest, ebenso die Größe der Gruppen. Die Altersstruktur ist in allen Kindertageseinrichtungen gemischt. Es gibt auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer.

Sie suchen für Ihr Kind eine Kindertagespflegeperson? Informationen hierzu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege suchen

Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz besteht:

  • für ein Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat bis zum Beginn der Schulpflicht.
  • auf einen Platz zur Betreuung mit 35 Wochenstunden, nicht auf einen Platz zur Ganztagsbetreuung, es sei denn, dass ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird.
  • auf einen Platz in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes, nicht auf den nächstgelegenen Betreuungsplatz! Die Entfernung muss für den jeweiligen Einzelfall zumutbar sein (Kriterien sind z. B. ob ein Auto vorhanden ist oder wo sich die Arbeitsstelle der Eltern befindet).

  • Bei der Anmeldung eines Ganztagsbetreuungsplatzes (45 Stunden) werden Sie gebeten, das Merkblatt zu lesen.
  • Sofern ein Ganztagsbetreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, muss der Vordruck Verbindliche Eltern-Erklärung bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung im Vorfeld ausgefüllt werden

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

Elternbeiträge - für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

  • Das reguläre Kitajahr beginnt am 1. August – dieser Termin ist der grundsätzliche Vertragsbeginn.
  • Eine Anmeldung für das kommende Kitajahr sollte spätestens im September/Oktober des Vorjahres erfolgen.
  • In besonderen Fällen, wie etwa einem Zuzug oder einer plötzlichen Arbeitsaufnahme, kann ein Betreuungsplatz auch unterjährig vergeben werden. Dies ist jedoch abhängig von den verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Einrichtungen.
  • Eine Platzanfrage ist ab Geburt des Kindes, frühestens 15 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu jedem Termin möglich.

 

Zeitlicher Ablauf der Platzvergabe durch die Kitas:

  • Ab 15. November: Start der Kitaplatzvergabe.
  • Bis Anfang Dezember: Platzangebote gehen an die Sorgeberechtigten, die ihr Kind mit erster Priorität in einer Kita angemeldet haben.
  • Bis Mitte Januar: Platzangebote gehen an Sorgeberechtigte, die ihr Kind mit zweiter Priorität angemeldet haben.
  • Ab Mitte Januar: Vergabe der verbleibenden freien Plätze unabhängig von der Priorität.

     

 

  • Alle Kindertageseinrichtungen in Bielefeld sind aktuell im Little Bird-Portal zu finden.
  • Es werden bei diesem Verfahren höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Die im Elternportal erfassten Daten werden automatisch verschlüsselt. Zudem erlauben die  Eltern mit ihrer Anmeldung ausschließlich die Weitergabe der Daten an die ausgewählten Einrichtungen sowie an das Jugendamt der Stadt Bielefeld.

Für die Suche eines Betreuungsplatzes gibt es das Suchportal Little Bird in Bielefeld.

  • Registrierung und Anmeldung in Little Bird (Portalanleitung: in 5 Schritten zum Kitaplatz)
  • Platzanfrage stellen (bei bis zu 5 Einrichtungen)
    Eine Platzanfrage ist ab Geburt des Kindes, frühestens 15 Monate, möglichst spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu jedem Termin möglich.
  • Priorisierung der einzelnen Anfragen durch die Vergabe der Prioritäten 1 bis 5. (1 = Erstwunsch)
  • Kontaktaufnahme bzw. Aufnahmegespräch durch die Eltern direkt in der Kita
     
  • nachträgliche Änderungen (z. B. Adresswechsel nach Umzug, veränderte Anfragenpriorisierung) können nach Zustimmung zum "Datenimport" (unter dem Punkt "Persönliche Daten") bequem über das Portal selbst vorgenommen werden.
     
  • Eltern, die das Online-Portal nicht nutzen möchten, können sich weiterhin in den Kindertageseinrichtungen oder persönlich im Familienbüro der Stadt Bielefeld oder telefonisch beim BürgerServiceCenter melden.